Die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt die kirchliche Unterweisung wie folgt:
Art. 56 Aufgabe
1 Aufgabe der kirchlichen Unterweisung ist es, Kinder und Jugendliche in das Leben ihrer Gemeinde einzuführen und sie mit den wichtigen Inhalten des christlichen Glaubens bekannt zu machen.
2 Die kirchliche Unterweisung geht von den Erfahrungen, Fragen und Nöten der Kinder und Jugendlichen aus und orientiert sich an der Bibel und deren Wirkungsgeschichte in Kirche und Welt.
3 Bestandteile der kirchlichen Unterweisung sind Unterrichtsveranstaltungen, Gottesdienste verschiedener Art, Gemeindeanlässe, die von jungen Gemeindegliedern mitgestaltet werden, Einführung in die diakonische und seelsorgerliche Arbeit der Gemeinde und der weltweiten Kirche und die praktische Beteiligung daran.
4 Die Kirchgemeinde unterstützt die Eltern in ihrer Aufgabe, ihre Kinder christlich zu erziehen. Die Unterweisenden laden Eltern und Gemeinde zum Mittragen der Unterweisung ein.
5 Auch Kinder und Jugendliche, die nicht getauft sind, können die Unterweisung besuchen.
- Corona Konzept (KUW)
- KUW Grundsätze und Informationen
- Druckvorlage Sonntagspunkte
- Druckvorlage Gottesdienstbesuche
Nächste Anlässe:
- Gottesdienst am 2. Mai 2021 10:00
- Konfirmation am 6. Juni 2021 10:00
- KIPLA am 19. Juli 2021 0:00
- KIPLA am 21. Juli 2021 0:00
- KIPLA am 23. Juli 2021 0:00
- Gottesdienst, mit Schülersegnung am 15. August 2021 10:00
- Familiengottesdienst am 7. November 2021 10:00
- Familiengottesdienst am 14. November 2021 10:00