Die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt die kirchliche Unterweisung wie folgt:
Art. 56 Aufgabe
1 Aufgabe der kirchlichen Unterweisung ist es, Kinder und Jugendliche in das Leben ihrer Gemeinde einzuführen und sie mit den wichtigen Inhalten des christlichen Glaubens bekannt zu machen.
2 Die kirchliche Unterweisung geht von den Erfahrungen, Fragen und Nöten der Kinder und Jugendlichen aus und orientiert sich an der Bibel und deren Wirkungsgeschichte in Kirche und Welt.
3 Bestandteile der kirchlichen Unterweisung sind Unterrichtsveranstaltungen, Gottesdienste verschiedener Art, Gemeindeanlässe, die von jungen Gemeindegliedern mitgestaltet werden, Einführung in die diakonische und seelsorgerliche Arbeit der Gemeinde und der weltweiten Kirche und die praktische Beteiligung daran.
4 Die Kirchgemeinde unterstützt die Eltern in ihrer Aufgabe, ihre Kinder christlich zu erziehen. Die Unterweisenden laden Eltern und Gemeinde zum Mittragen der Unterweisung ein.
5 Auch Kinder und Jugendliche, die nicht getauft sind, können die Unterweisung besuchen.
Nächste Anlässe:
- Adonia, Musical-Tour 2024 am 11. April 2024 20:00
- Konfirmation am 2. Juni 2024 10:00
- KIPLA am 22. Juli 2024 0:00
- KIPLA am 24. Juli 2024 0:00
- KIPLA am 26. Juli 2024 0:00
- Gottesdienst, mit KIPLA Rückblick und Schülersegnung am 11. August 2024 10:00
- Familiengottesdienst am 22. September 2024 10:00
- tauschen statt kaufen am 26. Oktober 2024 10:00
- Familiengottesdienst am 3. November 2024 10:00
- Familiengottesdienst am 10. November 2024 10:00