Die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt die Verwaltung der Kirchgemeinde wie folgt:
Art. 115 Allgemeines
1 Die Sekretärin und der Finanzverwalter der Kirchgemeinde sind im Besonderen mit den Verwaltungsaufgaben innerhalb der Kirchgemeinde betraut. Sekretäre und Finanzverwalterinnen müssen dem Kirchgemeinderat nicht angehören.
2 Für ihre Wahl, Anstellung und Verantwortlichkeit gelten die gesetzlichen oder reglementarischen Bestimmungen oder die Bestimmungen des Arbeitsvertrages.
3 Die Kirchgemeinde kann weitere Funktionen vorsehen.
Die Verwaltung der Kirchgemeinde ist im OgR festgelegt. Folgende Organe entscheiden über die Geschäfte der Kirchgemeinde:
- Die Stimmberechtigten
- Der Kirchgemeinderat
- Kommissionen, soweit sie entscheidungsbefugt sind
- das Rechnungsprüfungsorgan
Sowie
- Abgeordneter der Synode in Bern
- Abgeordnete der Bezirksynode
Nächste Anlässe:
- Kirchgemeindeversammlung am 5. Mai 2024 11:15
- Kirchgemeindeversammlung am 9. November 2024 20:00