Die Gemeinde ist in zwei Pfarrkreise aufgeteilt.
Auf der Karte finden Sie die Gebietsaufteilung und das entsprechende Pfarramt.
Die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt das Amt der Pfarrer wie folgt:
Art. 121 Auftrag
1 Die Pfarrerin ist die theologisch ausgebildete und ordinierte Verkündigerin des Wortes Gottes in Predigt, Taufe und Abendmahl, in der Seelsorge, im kirchlichen Unterricht, in der Jugendarbeit und in der Erwachsenenbildung.
2 Im Gehorsam gegenüber Jesus Christus, dem Herrn der Kirche, und gebunden durch das Ordinationsgelübde ist sie in der Wortverkündigung frei.
3 Der Dienst des Pfarrers bezeugt der Kirchgemeinde, dass sie zur weltweiten Kirche Jesu Christi gehört.
4 Über Auftrag und Aufgaben der Pfarrerin gibt der Synodalrat eine Dienstanweisung heraus.
Art. 122 Aufgaben
1 Der Pfarrer ist verantwortlich für die Leitung des Gottesdienstes, für die Seelsorge und, soweit nicht Katecheten damit beauftragt sind, für den kirchlichen Unterricht.
2 Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Mitarbeiterinnen der Kirchgemeinde und die biblisch-theologische Orientierung ihrer Dienste.
3 Ist er der einzige vollamtliche Mitarbeiter der Kirchgemeinde, so erfüllt er weitere Aufgaben im diakonischen und sozialen Bereich. Von administrativer Arbeit ist er soweit möglich zu entlasten.
4 Im Einverständnis mit dem Kirchgemeinderat kann die Pfarrerin in ihrer Tätigkeit bestimmte Schwerpunkte setzen.
5 Sie hat sich den Pflichten ihres Amtes gewissenhaft zu widmen und sich jeder ihrem Amte abträglichen Nebenbeschäftigung zu enthalten.