Die Kirchenordnung des evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt die Sonntagschule wie folgt:
Art. 70 Sonntagschule
1 Die Kirchgemeinde bietet für alle Kinder eine Sonntagschule oder macht ein entsprechendes Angebot am Werktag.
2 In besonderen Fällen kann die Sonntagschule die Aufgabe der Unterweisung übernehmen. Im Übrigen ist die Sonntagschule ein freiwilliges Angebot der Kirchgemeinde.
3 Kirchgemeinderat und Verantwortliche sorgen für die Gewinnung, Beauftragung und Vorbereitung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Die Sonntagschule findet jeden Sonntag, ausser den Schulferien im Kirchgemeindehaus statt. Beginn ist wie der Gottesdienst um 10.00 Uhr. Wir singen, spielen, basteln und hören eine biblische Geschichte. Kommst du auch?
Kontaktperson: