Die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt die Konfirmation wie folgt:
Art. 62 Bedeutung
1 Die Unterweisung wird mit der Konfirmation in Form eines Gemeindegottesdienstes abgeschlossen. In ihm soll zum Ausdruck kommen, dass Gott in Jesus Christus mit allen Menschen einen Bund schliesst, sie zu Nachfolge und Gemeinschaft mit ihm einlädt und zur Mitarbeit in seiner Gemeinde ruft.
2 Die Gemeinde bittet für die jungen Menschen um den Segen Gottes und lädt sie zu verantwortlichem Christsein und zur Teilnahme am Leben der Kirche ein.
3 Wer konfirmiert und mindestens sechzehn Jahre alt ist, ist berechtigt, Taufzeuge zu sein.
Nächste Anlässe:
- Konfirmation am 2. Juni 2024 10:00