Die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt das Amt der Katechetin wie folgt:
Art. 138 Katechetin
1 Katechetinnen erfüllen Aufgaben des kirchlichen Unterrichts und der christlichen Erziehung.
2 Katecheten und nichtordinierte Theologinnen üben ihre Tätigkeit im Rahmen ihres Amtes selbständig aus, wenn sie einen vom Synodalrat anerkannten Ausweis besitzen.
3 Katechetinnen wie auch nichtordinierte Theologen, die über keinen vom Synodalrat anerkannten Ausweis verfügen, üben ihre Tätigkeit in Verbindung mit einer Pfarrerin oder einem selbständig tätigen Katecheten aus.
4 Die Katechetinnen, die über einen vom Synodalrat anerkannten Ausweis verfügen, werden ordiniert. Mit der Ordination anerkennt die Kirche die Berufung und Ausbildung der Ordinierten, ermächtigt sie zu ihren Aufgaben und bittet für sie um Gottes Segen. Andererseits anerkennen die Ordinierten Wesen und Auftrag der Kirche und ihre Ordnungen.
5 Für die französischsprachigen Kirchgemeinden, die Bezirkssynode Solothurn und die bernisch- freiburgischen Kirchgemeinden bleiben besondere Bestimmungen vorbehalten.