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Taufe

Die Kirchenordnung des Evangelisch-reformierten Synodalverbandes Bern-Jura erklärt die Taufe wie folgt:

Art. 33 Bedeutung

1 Die Kirche tauft im Auftrag Jesu Christi.

2 Die Taufe ist das von Gott geschenkte Zeichen der Aufnahme in den Bund, den er in Jesus Christus mit den Menschen geschlossen hat.

3 Sie bestätigt denen, die sie empfangen, dass Gottes rettende Liebe auch ihnen gilt und dass sie zur Gemeinde Jesu Christi an ihrem Ort und überall auf der Erde gehören.

4 Wer getauft ist, ist berufen, im Glauben an Jesus Christus und im Vertrauen auf den Beistand des Heiligen Geistes als ein Mensch des göttlichen Wohlgefallens zu leben.

5 In jeder Taufe wird die Gemeinde an ihren Ursprung und ihre Berufung erinnert.

Welche Bedeutung hat die Taufe und was ist zu beachten?

Der Vollzug der Taufe

Zu jeder Taufe gehören das Wasser und die Anrufung Gottes. In allen Kirchen wird auf den Namen des dreieinigen Gottes getauft: Vater, Sohn und Heiliger Geist. Bei der Kindertaufe ist es in den meisten reformierten Kirchen üblich, den Kopf des Täuflings mit Wasser zu befeuchten (Aspersionstaufe). In anderen Kirchen wird der Täufling untergetaucht (Immersionstaufe).

Die Bedeutung der Taufe

Die Taufe ist das von Gott geschenkte Zeichen der Aufnahme in den Bund, den er in Jesus Christus mit den Menschen geschlossen hat. Sie ist ein tiefes, geheimnisvolles Geschehen. Das Wasser, die Namensnennung, die Handauflegung, das Taufkleid, zusätzlich vielleicht das Licht der Taufkerze, das Kreuzzeichen – sie haben viele symbolische Bedeutungen. Durch ihre Symbolsprache spricht die Taufe den Menschen ganzheitlich und sinnlich an; in ihr verdichtet sich das Evangelium, die Begegnung mit Gott. Der Wunsch zur Segnung entspringt dem Verlangen nach Gottes Begleitung, seiner Fürsorge und seinem Schutz auf dem Lebensweg.

Zugehörigkeit zur Kirche

Durch die Taufe werden die Menschen in die christliche Kirche aufgenommen und gehören zur grossen, weltweiten Gemeinschaft der Nachfolgerinnen und Nachfolger Jesu. Deshalb wird die Taufe nicht im privaten Familienkreis, sondern im Gottesdienst der Kirche vollzogen. Die versammelte Gemeinde gehört dazu.

Die Einmaligkeit der Taufe

Ein Christ oder eine Christin wird nur einmal getauft. Die Taufe wird nicht wiederholt, auch dann nicht, wenn eine in der einen Kirche getaufte Person sich später einer anderen Konfession anschliessen möchte. Im Jahr 1973 nämlich haben die Vertreter des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (Reformierte Kirchen), der römisch-katholischen Schweizer Bischofskonferenz und der christkatholischen Kirche der Schweiz eine Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Eine Wiedertaufe würde bedeuten, dass die früher einmal vollzogene Taufe nicht anerkannt wird. Zur Tauferinnerung dienen der Taufschein, die Taufkerze und eigens von der Kirche angebotene Tauferinnerungsfeiern.

Kindertaufe und Erwachsenentaufe

In den Reformierten Landeskirchen ist die Kindertaufe üblich. Sie führt später zur kirchlichen Unterweisung und wird mit der Konfirmation bestätigt. Es können aber jederzeit auch Erwachsene getauft werden, wenn sie dies wünschen. Sie erhalten dazu einen vorausgehenden Taufunterricht.

Eltern, Gotte und Götti

Eltern und Taufzeugen nehmen an der Taufe ihres Kindes teil. Sie verpflichten sich, das Ihre zu tun, um das Kind zum christlichen Glauben zu führen. Mindestens ein Elternteil soll der reformierten Kirche angehören.

Gotte und Götti (= Paten) sind die Taufzeugen. Sie unterstützen die Eltern und setzen sich für das Kind ein, besonders dann, wenn die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sein sollten.

Die Taufzeugen müssen mindestens sechzehn Jahre alt sein. Wenigstens einer oder eine von ihnen ist reformiert und konfirmiert.

Segnung und Darbringung

Eltern, die ihrem Kind die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu einer Kirche selbst überlassen wollen, können ihr Kind auch segnen lassen. Der Darbringung zum Empfang des Segens kommt aber nicht die Bedeutung der Taufe zu. Sie lässt vielmehr die Möglichkeit offen, dass sich jemand später noch taufen lassen kann. Ritus und Wort der Kindersegnung sind schlicht und unterscheiden sich von der Taufe. Segnungen sind wiederholbar und werden nicht in das Kirchenregister eingetragen.

Wir bitten Sie, wenn möglich dieses Formular ausgefüllt an das Taufgespräch mitzunehmen. Mögliche Taufsprüche finden sie hier.

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      Roland Trachsel-Richner, Pfarrer
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      033 673 12 44
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      Die Kirche ist üblicherweise von 9.00- 16.00 Uhr geöffnet.

      Das Kirchgemeindehaus ist nur während den Anlässen geöffnet.

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